Werdegang

Bereits der Schwerpunkt meines Studiums der Rechts­wissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München lag auf den Bereichen Kriminologie, Jugend­strafrecht und Straf­vollzug.

Nachdem ich das erste juristische Staats­examen erfolgreich abgelegt hatte, war ich als Rechts­referendarin u.a. bei der Regierung von Oberbayern tätig und erhielt bei der Staats­anwaltschaft München II Einblicke in die internen Verfahrens­abläufe und Vorgehens­weisen der Straf­verfolgungs­behörden. Neben der Ausbildung im Rechts­referendariat arbeitete ich, wie bereits während des Studiums, aktiv in einer renommierten Münchner Strafrechts­kanzlei. So konnte ich bereits frühzeitig meine praktischen Kenntnisse in der Straf­verteidigung erweitern und vertiefen. Nach dem Referendariat legte ich 2006 in München die zweite Juristische Staats­prüfung mit Erfolg ab.

Anfang 2007 wurde ich zur Rechts­anwaltschaft zugelassen und arbeite seitdem als Straf­verteidigerin. Mit Urkunde vom 25.11.2010 wurde mir der Titel „Fachanwältin für Strafrecht“ verliehen – aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Straf- und Straf­prozess­recht.

Tätigkeitsschwerpunkt

Ich bin in allen Bereichen des Strafrechts im erst­instanzlichen Verfahren, der Berufung und der Revision tätig. Als Strafverteidigerin liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit – neben der Beratung im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden – in der umfassenden Vertretung Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter bzw. Geschädigter im Strafverfahren sowie Betroffener im Sicherungsverfahren.

Beratungssprachen

Deutsch, Englisch